Beitragsordnung 

Ab dem 01. Januar 2002
betragen die Beiträge:

 

1. Für Erwachsene 12,50 EURO monatlich (bei jährlicher Zahlung im Voraus bis zum 31.03 125,00 EURO)

 

2. Für Kinder und Jugendliche, Auszubildende, Arbeitslose und Rentner 7,50 EURO monatlich (bei jährlicher Zahlung im Voraus bis zum 31.03 75,00 EURO)

 

3. Für passive Mitglieder 5,00 EURO (bei jährlicher Zahlung im Voraus bis zum 31.03 50,00 EURO)

 

4. Bei Neueintritten erhebt der Verein eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 EURO

 

5. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seiner Anschrift sofort mitzuteilen. Muss der Verein die Anschrift ermitteln, so wird eine Gebühr von 50,00 EURO erhoben. Gemäß §3 der Vereinssatzung erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich per Einschreibe-Postkarte an die Vereinsadresse zu richten. Die Kündigung ist jeweils zum Ende des Quartals unter Einhaltung der Frist von sechs Wochen möglich. Änderungen der Beitragshöhe bleiben den Beschlüssen künftiger Mitgliederversammlungen vorbehalten.

BANKVERBINDUNGEN HERREN:

Berliner Volksbank

BLZ:10090000

KTO:3922336007

 

 

BANKVERBINDUNG JUGEND:

Berliner Volksbank

BLZ:10090000

KTO:3906789000

Neuregelung bei Beitragsrückständen der Jugendabteilung ab dem 5. Februar 2006

 

Sehr geehrte Mitglieder der Jugendabteilung !

 

 

Am 23.01.2006 wurde auf der Jugend – und Betreuersitzung anlässlich der enormen Beitragsrückstände folgende einvernehmliche Regelung mit allen Trainern (der Jugendabteilung) beschlossen.

 

Sämtliche Kinder und Jugendliche, die nachweislich durch den Kassierer belegt, einen Beitragsrückstand von 3 Monaten haben, werden vom Trainingsbetrieb suspendiert und bis zur Tilgung der Beitragsschuld vom Spielbetrieb ausgeschlossen.

 

Alle Jugendtrainer, sowie Betreuer wurden in Abstimmung mit der Jugendleitung und dem Kassierer angewiesen, diese Regelung binnen 8 Wochen ab dem o. g. Datum im Auftrag des B.F.C. Germania 1888 durchzusetzen.

 

Wir bedauern diese Regelung, sind jedoch nicht weiter gewillt unseren Forderungen weiter hinterherzulaufen. In Zukunft werden wir einmalig den fälligen Beitrag entweder durch die Trainer gemäß einer Bestandsliste mündlich anmahnen, und Sie (als Erziehungsberechtigten) schriftlich informieren. Sollten Sie dann diesem Schreiben keine Beachtung schenken und den angemahnten Betrag mit der fixierten Terminfestsetzung nicht anweisen, werden wir unaufgefordert einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro zu Durchsetzung unserer Forderung beauftragen. Sämtliche daraus resultierenden Kosten werden wir gegenüber dem Schuldner oder dessen Erziehungsberechtigten geltend machen. Sie können die Beiträge zum Trainingsbetrieb bei Ihren Trainern begleichen, oder den Betrag auf das Jugendkonto des B.F.C. Germania 1888 überweisen. Berliner Volksbank BLZ:10090000 Kontonummer: 390 67 89 000

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